Sicherheitsmaßnahmen in den Dienstgebäuden
Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören auch Gepäck- und Personenkontrollen im Eingangsbereich. Bringen Sie deshalb bitte Ihren Personalausweis und - soweit vorhanden - alle weiteren Unterlagen (Anschreiben, Ladung usw.) mit.
Für die mit diesen Maßnahmen verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten, insbesondere Wartezeiten in Stoßzeiten, bitten wir um Verständnis. Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung nicht nur der Sicherheit der Bediensteten sondern auch Ihrer Sicherheit in den Gebäuden leisten.
Nichtraucherschutz in Dienstgebäuden
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 19.12.2007 das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW ) beschlossen. In den Dienstgebäuden gilt daher ein generelles Rauchverbot!