Nachtbriefkasten des Land- und Amtsgerichts:

Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem Haupteingang.

Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24.00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24.00 Uhr erfolgt. Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 24.00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Diese Vorrichtung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.

Nachtbriefkasten der Staatsanwaltschaft:

Der Nachtbriefkasten befindet sich rechts vom Haupteingang des Dienstgebäudes.

Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.

Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.